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   OVG Niedersachsen, 14.10.2016 - 15 MF 8/16   

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https://dejure.org/2016,34950
OVG Niedersachsen, 14.10.2016 - 15 MF 8/16 (https://dejure.org/2016,34950)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14.10.2016 - 15 MF 8/16 (https://dejure.org/2016,34950)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14. Oktober 2016 - 15 MF 8/16 (https://dejure.org/2016,34950)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 50 BImSchG; § 110 FlurbG; § 4 FlurbG; § 6 FlurbG; § 86 FlurbG; § 80 VwGO
    Einleitungsbeschluss; Flurbereinigungsplan; vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren; Fremdnützig; privatnütziger Zweck; Raumbedeutsamkeit; Vereinfachte Flurbereinigung

  • ArgeLandentwicklung

    Anordnung; Anordnungsbeschluß; Auflösung von Landnutzungskonflikten; Fremdnützigkeit; Landnutzungskonflikte; Privatnützigkeit

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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2017, 140
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 25.11.1988 - 5 B 164.88
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.10.2016 - 15 MF 8/16
    Dem Antragsteller kann auch nicht in der Annahme gefolgt werden, dass diese privatnützigen Zwecke in der Begründung des Einleitungsbeschlusses (vgl. zu den Anforderungen an die Begründung: BVerwG, Beschl. v. 25.11.1988 - 5 B 164/88 - RzF 32 zu § 4 FlurbG) nicht hinreichend deutlich würden.

    Entscheidend (vgl. zum Folgenden: OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 5.7.2016 - 9a D 58/15.G -, juris, Rn. 20) ist bei der Gebietsabgrenzung vielmehr die möglichst vollkommene Erreichung des Flurbereinigungszwecks, der über den Flurbereinigungsbeschluss definiert wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.11.1988 - 5 B 164/88 -, RzF 32 zu § 4 FlurbG).

  • OVG Niedersachsen, 05.03.1998 - 15 K 2819/96

    Flurbereinigungsverfahren wegen Naturschutzmaßnahmen; Flurbereinigungsverfahren,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.10.2016 - 15 MF 8/16
    bb) Den Vorgaben des § 6 Abs. 3 FlurbG, die jedenfalls bei öffentlicher Bekanntgabe auch im vereinfachten Flurbereinigungsverfahren gelten (vgl. Senatsurt. v. 5.3.1998 - 15 K 2819/96 -, juris, Rn. 11), entsprechend hat der vollständige Beschluss u. a. in A-Stadt ebenfalls mehr als zwei Wochen lang nach der Bekanntmachung in den Diensträumen der Stadt ausgelegen, worauf in dem in den o.a. Tageszeitungen vorab veröffentlichten Teil hingewiesen worden war.

    Nicht entscheidend ist jedoch, welcher der Zwecke die Anordnung des Verfahrens auslöst (vgl. bereits Senatsurt. v. 5.3.1998, a.a.O., juris, Rn. 18, sowie Senatsbeschl. v. 4.7.2008 - 15 MF 6/08 -, RzF 42 zu § 4 FlurbG) bzw. veranlasst (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.11.2014 - 9 B 30/14 -, juris, auch zum Folgenden).

  • BVerwG, 30.08.1976 - V B 2.74

    Flurbereinigung - Kosteninteresse der Beteiligten - Durchführung des Verfahrens -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.10.2016 - 15 MF 8/16
    Insbesondere gehört das vom Antragsteller ergänzend angeführte Kosteninteresse der Beteiligten nicht zu den Voraussetzungen für die Einleitung des Flurbereinigungsverfahrens und bildet deshalb hier entsprechend der Regel kein Einleitungshindernis (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.8.1976 - 5 B 2/74 - RzF 19 zu § 4 FlurbG).
  • BVerwG, 26.03.1974 - V B 14.72

    Anfechtung eines eine Flurbereinigung anordnenden Beschlusses - Maßgeblicher

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.10.2016 - 15 MF 8/16
    Dieses Interesse i. S. d. § 4 FlurbG ist in objektiver Abwägung der sachlichen Gesichtspunkte nach dem zu erwartenden betriebswirtschaftlichen Erfolg der Flurbereinigung für die überwiegende Fläche im Gesamtgebiet und damit die Mehrheit der Teilnehmer zu beurteilen (vgl. auch zum Folgenden BVerwG, Beschl. v. 26.3.1974 - 5 B 14/72 -, BVerwGE 45, 112 ff. = RzF 16 zu § 4 FlurbG, m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2016 - 9a D 58/15

    Klage gegen die Einleitung des Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.10.2016 - 15 MF 8/16
    Entscheidend (vgl. zum Folgenden: OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 5.7.2016 - 9a D 58/15.G -, juris, Rn. 20) ist bei der Gebietsabgrenzung vielmehr die möglichst vollkommene Erreichung des Flurbereinigungszwecks, der über den Flurbereinigungsbeschluss definiert wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.11.1988 - 5 B 164/88 -, RzF 32 zu § 4 FlurbG).
  • BVerwG, 06.01.1987 - 5 B 30.85

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Einleitung einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.10.2016 - 15 MF 8/16
    Rechtswidrig ist nur eine Abgrenzung, die erkennbar nicht auf eine Abwägung aller für einen größtmöglichen Erfolg der Flurbereinigung im gesamten Planungsraum und für den einzelnen Beteiligten bedeutsamen Gesichtspunkte zurückgeht oder sich als ganz ungeeignet erweist, den Flurbereinigungserfolg zu fördern (vgl. Senatsurt. v. 20.10.2015 - 15 KF 24/13 - BVerwG, Beschl. v. 8.11.1989 - 5 B 124/89 - Beschl. v. 6.1.1987 - 5 B 30/85 -, Rn. 12, jeweils juris).
  • OVG Niedersachsen, 04.07.2008 - 15 MF 6/08

    Rechtmäßigkeit der Anordnung der sofortigen Vollziehung der Anordnung des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.10.2016 - 15 MF 8/16
    Nicht entscheidend ist jedoch, welcher der Zwecke die Anordnung des Verfahrens auslöst (vgl. bereits Senatsurt. v. 5.3.1998, a.a.O., juris, Rn. 18, sowie Senatsbeschl. v. 4.7.2008 - 15 MF 6/08 -, RzF 42 zu § 4 FlurbG) bzw. veranlasst (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.11.2014 - 9 B 30/14 -, juris, auch zum Folgenden).
  • OVG Niedersachsen, 15.01.2016 - 15 MF 21/15

    Androhung; Anpflanzung; Anpflanzungsgebot; Duldungsverfügung; Ersatzpflanzung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.10.2016 - 15 MF 8/16
    Die Anordnung der (begrenzten) sofortigen Vollziehung des Einleitungsbeschlusses ist auch inhaltlich nicht zu beanstanden (vgl. zum folgenden Prüfungsmaßstab zuletzt Senatsbeschl. v. 15.1.2016 - 15 MF 21/15 -, m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 20.10.2015 - 15 KF 24/13

    Einleitungsbeschluss; Enteignung; Ermessen; Planfeststellung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.10.2016 - 15 MF 8/16
    Rechtswidrig ist nur eine Abgrenzung, die erkennbar nicht auf eine Abwägung aller für einen größtmöglichen Erfolg der Flurbereinigung im gesamten Planungsraum und für den einzelnen Beteiligten bedeutsamen Gesichtspunkte zurückgeht oder sich als ganz ungeeignet erweist, den Flurbereinigungserfolg zu fördern (vgl. Senatsurt. v. 20.10.2015 - 15 KF 24/13 - BVerwG, Beschl. v. 8.11.1989 - 5 B 124/89 - Beschl. v. 6.1.1987 - 5 B 30/85 -, Rn. 12, jeweils juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.11.1991 - 11 S 1157/91

    Kein Rechtsschutzinteresse für Antrag nach VwGO § 80 Abs 5 gegenüber sofort

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.10.2016 - 15 MF 8/16
    Ein solches Interesse besteht nur dann, wenn durch die erstrebte Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs - vorläufig - ein rechtlicher oder tatsächlicher Vorteil für den Antragsteller eintreten kann (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 5.11.1991 - 11 S 1157/91 -, juris, Rn. 2).
  • BVerwG, 08.11.1989 - 5 B 124.89
  • OVG Niedersachsen, 12.09.2018 - 15 KF 17/17

    Amtshilfe; Arrondierung; Aufwertung; Begründungspflicht; Bekanntmachungsmangel;

    Mit Beschluss vom 24. Oktober 2016 (15 MF 8/16) lehnte der Senat einen Antrag des Klägers, die aufschiebende Wirkung seines Widerspruchs wiederherzustellen, ab.

    Der Senat sei im Verfahren 15 MF 8/16 zu Unrecht davon ausgegangen, dass die rechtlichen Voraussetzungen für die Herstellung einer neuen Flusstalaue bereits ohne Flurbereinigung vorlägen.

    Wegen der Einzelheiten des Vorbringens der Beteiligten und des Sachverhalts wird auf den Inhalt der Gerichtsakte und Beiakten des vorliegenden Verfahrens sowie der Gerichtsakte des Verfahrens 15 MF 8/16 verwiesen, der Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen ist.

  • OVG Niedersachsen, 17.04.2018 - 15 KF 9/17

    Abschlag; Aufwuchs; Ausschlussgrund; Befangenheit; besonders anerkannter

    Denn die Anordnung einer vereinfachten Flurbereinigung setzt voraus, dass das Verfahren in erster Linie privatnützigen Zwecken dient, hinter denen fremdnützige Zwecke im Konfliktfall zurücktreten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18.11.2014 - 9 B 31.14 - Buchholz 424.01 § 86 FlurbG Nr. 4 = juris Rn. 4; Urteil vom 13.4.2011 - 9 C 1.10 - NVwZ-RR 2011, 882 = juris Rn. 13; Senatsurteil vom 25.9.2017 - 15 KF 19/16 - Senatsbeschluss vom 14.10.2016 - 15 MF 8/16 - RdL 2017, 46 = juris Rn. 22 ff.).
  • BVerwG, 20.09.2019 - 9 B 50.18

    Ersatzbekanntmachung einer Gebietskarte durch Auslegung der Gemeinde; Anordnung

    Das Oberverwaltungsgericht vertritt die Auffassung, der Kläger könne sich nicht auf § 50 BImSchG berufen, weil jedenfalls der in Rede stehende Einleitungsbeschluss keine raumbedeutsame Planung im Sinne dieser Vorschrift sei (UA S. 24 unter Bezugnahme auf den Beschluss desselben Senats vom 14. Oktober 2016 - 15 MF 8/16 - juris Rn. 32 f.; dort zugleich offen gelassen für den nachfolgenden Erlass eines Flurbereinigungsplans nach § 58 FlurbG, soweit in diesen kein Wege- und Gewässerplan aufgenommen wird).
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